Es gibt – alles Lob gebührt Allah – keinen Widerspruch zwischen der Aussage, dass es keinen Zwang im Glauben gibt, und dem Befehl, gegen die Polytheisten zu kämpfen. Der Befehl zum Kampf gegen die Polytheisten dient nicht dazu, sie zum Übertritt in den Islam zu zwingen. Andernfalls wären Juden, Christen und andere dazu gezwungen worden, den Islam anzunehmen, sobald die Muslime sie besiegt hatten und sie unter ihre Herrschaft gerieten. Doch jeder, der auch nur über die geringste Kenntnis der islamischen Geschichte verfügt, weiß, dass dies nicht geschah. Denn Juden und Christen lebten weiterhin unter der Herrschaft muslimischer Staaten und genossen Religionsfreiheit.
Mit „kämpfen“ sind vielmehr zwei Dinge gemeint:
Der Kampf gegen jene, die die Muslime in ihren eigenen Ländern angreifen und den Einfluss des Unglaubens sowie seiner Anhänger in muslimischen Gebieten verbreiten wollen. Dies ist der Dschihad zur Verteidigung muslimischer Gebiete. Eine solche Verteidigung hat es in jeder Nation und jedem Staat gegeben, die in der Geschichte bekannt sind – unabhängig von ihrer Religion –, denn andernfalls gäbe es keinen Staat und keine politische Ordnung.
Der Kampf gegen jene, die Menschen vom Glauben an Allah abhalten und den Aufruf zum Glauben verhindern. Dazu zählen diejenigen, die Muslime daran hindern, die Botschaft ihres Herrn zu verkünden und Sein Licht zu verbreiten, sodass es für jeden sichtbar wird, der nach Rechtleitung sucht. Ebenso jene, die Nichtmuslime daran hindern, diesen Glauben kennenzulernen oder ihn aus freiem Willen anzunehmen. Dies ist der Dschihad gegen den Feind. Beide Formen des Dschihad sind in den islamischen Lehren vorgeschrieben.
Ibn al-‘Arabi al-Maaliki (möge Allah ihm gnädig sein) sagte:
… Die Worte Allahs, gepriesen sei Er, {Dann tötet die Polytheisten, wo immer ihr sie findet} [at-Tawbah 9:5], sind allgemein zu verstehen und gelten für jeden Polytheisten. Die Sunnah schränkt diese allgemeine Aussage jedoch ein und nimmt diejenigen aus, die zuvor erwähnt wurden – nämlich Frauen, Kinder, Mönche und unbedeutende bzw. nicht kämpfende Personen –, wie bereits erläutert wurde. Übrig bleiben diejenigen, die sich im Krieg gegen die Muslime befinden oder sich darauf vorbereiten, gegen sie zu kämpfen und ihnen Schaden zuzufügen. Somit wird deutlich, dass mit dem Vers gemeint ist: Tötet jene Polytheisten, die gegen euch kämpfen.
(Ahkaam al-Qur'an, 4/177)
Scheich al-Islam Ibn Taymiyah (möge Allah ihm gnädig sein) sagte:
Gemeint ist der Kampf gegen diejenigen, die uns bekämpfen, um uns daran zu hindern, die Religion Allahs zu verbreiten, wie Allah, der Erhabene, sagt:
Und kämpft auf dem Weg Allahs gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet nicht. Wahrlich, Allah liebt nicht diejenigen, die übertreten.
Koran - 2:190(Interpretation der Bedeutung)
(Majmu' al-Fatawa, 28/354)
Für Gerechtigkeit sorgen und Nicht-Muslimen, die nicht gegen Muslime kämpfen, mit Freundlichkeit begegnen
In diesem Zusammenhang sagt Allah, gepriesen sei Er:
Allah verbietet euch nicht, gegen jene, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpft haben und euch nicht aus euren Häusern vertrieben haben, gütig zu sein und redlich mit ihnen zu verfahren; wahrlich, Allah liebt die Gerechten.
Koran - 60:8(Interpretation der Bedeutung)
Mit anderen Worten: Allah verbietet euch nicht, freundlich zu sein, Beziehungen zu pflegen, Gefälligkeiten zu erwidern und gegenüber den Muschrikun (Polytheisten) fair zu sein, seien es Verwandte oder andere, solange sie euch nicht wegen eures Glaubens bekämpfen oder versuchen, euch aus euren Häusern zu vertreiben. Es ist also nichts Verwerfliches daran, die Beziehungen zu ihnen aufrechtzuerhalten, da dies in diesem Fall nichts beinhaltet, was negative Folgen haben könnte.
(Tafsir al-Sa'di, S. 856)
Der Islam verbietet die Tötung von Nichtmuslimen, die unter muslimischer Herrschaft leben
Es wurde von 'Abdullah ibn 'Amr (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass der Prophet ﷺ (Friede sei mit ihm) sagte:
Wer einen Mu‘ahid (einen Nichtmuslim, der unter muslimischer Herrschaft lebt) tötet, wird den Duft des Paradieses nicht riechen, obwohl dieser Duft noch aus einer Entfernung von vierzig Jahren wahrnehmbar ist.
Sahih al-Bukhari, 3166
Gemeint ist jemand, der ein Abkommen mit den Muslimen geschlossen hat, sei es durch die Zahlung der Dschizya, durch einen Friedensvertrag mit dem muslimischen Herrscher oder durch eine Sicherheitsgarantie seitens eines Muslims. (Fath al-Bari von Ibn Hajar, 12:259)
Quelle:
islamqa.info
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islamqa.info
Übersetzt von:
Amira Al Sarraj